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Informationen zu Verordnung und Verrechnung
Verordnungsschein
Der Hausarzt oder Facharzt stellt Ihnen eine Verordnung für Physiotherapie aus.
Chefärztliche Bewilligung
Dieser Verordnungsschein muss chefärztlich bewilligt werden. Genaue Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Verrechnung
Die Bezahlung einer abgeschlossenen Therapieserie erfolgt nach der Rechnungslegung mittels Zahlschein.
Nach Abschluss der Therapie reichen Sie die Honorarnote und den Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenversicherungen gewähren einen teilweisen Kostenersatz. Bezüglich eines Selbstbehaltes empfehlen wir Ihnen, die Leistungen Ihrer Zusatzversicherung zu beachten.
Stornobedingungen
Im Falle einer Verhinderung bitten wir Sie um zeitgerechte Stornierung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden zum üblichen Honorarsatz abgerechnet.

